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Gewerbeanmeldung Schritt für Schritt

Kurz: Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde (§ 14 GewO). Man füllt ein Formular aus, legt Ausweis und bei Minderjährigen die Genehmigungen vor, zahlt eine kleine Gebühr und bekommt eine Bestätigung.

Genauer: Die Anmeldung muss zu Beginn der Tätigkeit erfolgen. Das Amt leitet die Daten automatisch an Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft und weitere Stellen weiter. Danach meldet sich das Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, oft bevor man ihn selbst abgeschickt hat.

Im Detail

  • 1. Vorbereiten: Tätigkeit genau beschreiben, Namen des Betriebs wählen, Anschrift der Betriebsstätte klären.
  • 2. Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass, bei Minderjährigen Einverständnis und Beschluss des Familiengerichts, ggf. Erlaubnisse (Gewerbeanmeldung: Unterlagen und Kosten).
  • 3. Formular: Online-Portal der Stadt oder des Landes oder Papierformular im Rathaus.
  • 4. Gebühr: meist 15 bis 65 Euro, je nach Gemeinde.
  • 5. Bestätigung: Man erhält den Gewerbeschein (Gewerbeschein und Gewerbeanmeldebestätigung).
  • 6. Danach: ELSTER-Fragebogen, Konto, Buchhaltung, Impressum.

Typischer Fehler: Die Tätigkeit beginnen, bevor die Anmeldung erfolgt ist. Gerade bei Minderjährigen darf der Betrieb erst nach der Genehmigung starten.

Siehe auch: Gewerbeamt und zuständige Stelle, Steuerliche Erfassung und der ELSTER-Fragebogen, Gewerbeanmeldung und Selbstständigkeit