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Gewerbeschein und Gewerbeanmeldebestätigung

Kurz: Nach der Anmeldung bekommt man eine Bestätigung, oft Gewerbeschein oder Gewerbeanmeldung genannt. Sie beweist gegenüber Banken, Plattformen und Lieferanten, dass das Gewerbe angemeldet ist.

Genauer: Ein Gewerbeschein im Sinn einer Erlaubnis gibt es nur bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten. Im Normalfall ist es eine Empfangsbestätigung der Gewerbeanzeige. Sie enthält Namen, Anschrift, Tätigkeit und Beginn. Sie ist auch die Grundlage für den ELSTER-Fragebogen und für Verträge mit Händlern.

Im Detail

  • Aufbewahren: Original oder Scan sicher ablegen, mit Anmeldedatum.
  • Verwendung: Eröffnung eines Geschäftskontos, Händlerkonten, Großhandel, Versicherungen.
  • Änderungen: Neue Tätigkeit, neue Anschrift oder neuer Name sind dem Gewerbeamt zu melden (Gewerbeabmeldung und Ummeldung).
  • Nicht verwechseln: Die Bestätigung ersetzt keine Erlaubnis, wenn eine nötig ist.
  • Kopie bei Verlust: Beim Gewerbeamt eine Zweitschrift beantragen.

Siehe auch: Gewerbeanmeldung Schritt für Schritt, Erlaubnispflichtige Gewerbe