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Ab welchem Alter darf man ein Gewerbe anmelden?

Kurz: Eine feste Altersgrenze nennt das Gesetz nicht. Mit Einwilligung der Eltern und Genehmigung des Familiengerichts kann auch ein Minderjähriger ein Gewerbe führen. In der Praxis ist es aber ein Thema für Jugendliche, nicht für kleine Kinder.

Genauer: Die Gewerbeordnung kennt keine Mindestaltersgrenze. Entscheidend ist die Geschäftsfähigkeit nach dem BGB: Unter 7 Jahren sind Kinder geschäftsunfähig, ab 7 beschränkt geschäftsfähig. Das Familiengericht prüft das Kindeswohl, und je jünger das Kind ist, desto kritischer wird es auf Zeitaufwand, Risiko und Eigenständigkeit schauen.

Im Detail

  • Praxis: Genehmigungen gibt es überwiegend für Jugendliche ab etwa 14 bis 16 Jahren mit überschaubaren Vorhaben (Online-Verkauf, Nachhilfe, Handarbeiten, Webdesign).
  • Anhörung: Ab 14 Jahren wird ein Kind in der Regel persönlich gehört.
  • Digitale Wege: Die Online-Gewerbeanmeldung per Ausweisfunktion setzt oft einen Personalausweis voraus (ab 16 mit Online-Funktion), sonst geht man persönlich hin.
  • Zahlungsanbieter: Stripe, PayPal und viele Banken verlangen Volljährigkeit für Geschäftskonten.
  • Alternative: Als Schülerfirma ohne Gewerbe kann man erste Erfahrungen sammeln (Schülerfirma und Kleingewerbe).

Siehe auch: Familiengerichtliche Genehmigung, Gewerbeanmeldung Schritt für Schritt