Betriebsstätte und Gewerbe von zu Hause
Kurz: Ein Kleingewerbe darf oft von zu Hause aus geführt werden. Als Betriebsstätte gilt dann die Wohnanschrift. Mieter sollten vorher prüfen, ob der Mietvertrag das erlaubt.
Genauer: Büroarbeit, Online-Handel und Dienstleistungen ohne Kundenverkehr stören den Wohnfrieden in der Regel nicht und brauchen keine Erlaubnis des Vermieters. Bei Lärm, Kundenverkehr, Lagerung großer Mengen oder Gerüchen braucht man meist die Zustimmung des Vermieters und ggf. eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung.
Im Detail
- Anschrift: Die Betriebsstätte steht auf der Gewerbeanmeldung und im Impressum.
- Impressum: Die ladungsfähige Anschrift muss angegeben werden. Wer die Wohnanschrift nicht veröffentlichen will, kann ein Büro mieten oder einen Impressumsservice nutzen (nur mit einer echten, erreichbaren Anschrift).
- Mietrecht: Reine Büro- und Computerarbeit ist meist erlaubt, regelmäßiger Kundenverkehr nicht.
- Steuern: Ein Arbeitszimmer kann abzugsfähig sein (Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale).
- Lager: Größere Mengen Ware im Keller oder Zimmer sind im Mietrecht und bei der Versicherung ein Thema.
Siehe auch: Impressum, Gewerbeanmeldung Schritt für Schritt