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Gewerbeamt und zuständige Stelle

Kurz: Das Gewerbeamt ist die Stelle in Stadt oder Gemeinde, bei der man Gewerbe an-, um- und abmeldet. In Bayern ist das in der Regel die Gemeinde, bei kleinen Orten oft die Verwaltungsgemeinschaft.

Genauer: Zuständig ist die Gemeinde, in der der Betrieb seinen Sitz hat. Bei einem Gewerbe von zu Hause ist das der Wohnort. Das Amt führt das Gewerberegister und meldet Anmeldungen an andere Behörden weiter. Es überwacht außerdem die Einhaltung der Gewerbeordnung.

Im Detail

  • Finden: Webseite der Stadt oder Gemeinde, Suche „Gewerbeanmeldung“ und Ort. Bundesweit helfen die Portale service.bund.de und verwaltung.bund.de.
  • Bayern: Online-Anträge laufen über das BayernPortal. Viele Gemeinden haben zusätzlich ein eigenes Bürgerserviceportal.
  • Öffnungszeiten: Vor Ort oft nur mit Termin.
  • Auskunft: Das Amt berät zur Anmeldung, nicht zu Steuern oder Recht.
  • Weitere Stellen: Finanzamt (Steuern), IHK oder Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft.

Siehe auch: Gewerbeanmeldung Schritt für Schritt, Zuständige Stelle (IHK)