Privat verkaufen oder gewerblich?
Kurz: Wer nur gelegentlich eigene Sachen verkauft, handelt privat. Wer regelmäßig, mit Gewinnabsicht und planmäßig verkauft, betreibt ein Gewerbe und muss es anmelden.
Genauer: Entscheidend ist das Gesamtbild: Die Rechtsprechung prüft Dauer, Menge, Neuwarenanteil, Einkauf zum Weiterverkauf, Werbung und Zahl der Verkäufe. Es gibt keine feste Grenze. Wer viele gleichartige Neuwaren verkauft oder Ware nur zum Weiterverkauf einkauft, gilt meist als gewerblich.
Im Detail
- Privat: Haushaltsauflösung, Flohmarkt, gebrauchte Kleidung aus dem eigenen Schrank, einzelne Gelegenheitsverkäufe.
- Gewerblich: Einkauf zum Weiterverkauf, viele Neuwaren, dauerhaft gleiche Artikel, Reselling.
- Plattformen: Vinted, eBay und Amazon melden Händler mit vielen Verkäufen an das Finanzamt (DAC7). Seit 2023 gibt es Meldepflichten für Plattformen.
- Folgen: Nicht angemeldetes Gewerbe kann ein Bußgeld und Steuernachzahlungen bedeuten.
- Rechtssicher: Im Zweifel lieber anmelden, vor allem als Minderjähriger mit Genehmigung.
Siehe auch: Gewerbeanmeldung Schritt für Schritt, Online-Shop als Kleingewerbe: Pflichten