Steuerliche Erfassung und der ELSTER-Fragebogen
Kurz: Nach der Gewerbeanmeldung meldet man sich beim Finanzamt: mit dem „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“, den man elektronisch über ELSTER ausfüllt. Daraus entsteht die Steuernummer für das Gewerbe.
Genauer: Das Finanzamt erfährt von der Anmeldung automatisch, schickt aber den Fragebogen erst nach der Meldung oder verlangt, dass man ihn von sich aus abgibt. Der Fragebogen klärt: Art der Tätigkeit, erwarteter Gewinn und Umsatz, Kleinunternehmerregelung, Bankverbindung, Beteiligungen. Die Angaben zum erwarteten Gewinn sind eine Schätzung und bestimmen die Vorauszahlungen.
Im Detail
- Wo: Nur elektronisch über ELSTER (elster.de). Dafür ist ein Benutzerkonto nötig (ELSTER: Registrierung und Zertifikat).
- Wann: Binnen eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit.
- Wichtige Angaben: Steuer-Identifikationsnummer, Tätigkeitsbeschreibung (Wirtschaftszweig), Gewinn und Umsatz des Gründungsjahres und des Folgejahres, Kleinunternehmerregelung (ja/nein).
- Ergebnis: Steuernummer für Einkommensteuer, ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Mitteilung zu Vorauszahlungen.
- Minderjährige: Das Finanzamt fragt nach der Genehmigung. Ein Elternteil kann beim Ausfüllen helfen.
Siehe auch: Steuernummer, Steuer-ID und Wirtschafts-Identifikationsnummer, Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)