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IHK-Mitgliedschaft und Beitrag

Kurz: Fast jedes Gewerbe wird automatisch Pflichtmitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK). Kleine Gewerbetreibende mit wenig Gewinn sind vom Beitrag befreit.

Genauer: Die Gewerbeanmeldung wird von der Gemeinde an die IHK gemeldet. Die Kammer schickt später einen Beitragsbescheid. Für Existenzgründer gibt es Befreiungen in den ersten Jahren. Kleingewerbe mit Gewerbeertrag bis 5.200 Euro sind von Grundbeitrag und Umlage befreit, sofern sie nicht im Handelsregister stehen.

Im Detail

  • Rechtsgrundlage: IHK-Gesetz.
  • Grundbeitrag und Umlage: Staffeln nach Gewinn und Rechtsform.
  • Befreiung: Kleingewerbe mit niedrigem Gewerbeertrag, Existenzgründer in den ersten Jahren.
  • Nutzen: Beratung, Gründerberatung, Prüfungen, Netzwerk, Seminare.
  • Handwerk: Wer ein Handwerk betreibt, gehört zur Handwerkskammer, siehe Handwerkskammer und Handwerksrolle.
  • Fragen: Direkt bei der zuständigen IHK anrufen, Mitarbeiter helfen kostenlos.

Siehe auch: Gewerbesteuer und Freibetrag, Gewerbeanmeldung Schritt für Schritt