Nebenerwerb und Haupterwerb
Kurz: Ein Nebenerwerb läuft neben Schule, Ausbildung, Studium oder Hauptjob. Ein Haupterwerb ist die wirtschaftliche Haupttätigkeit. Die Unterscheidung wirkt sich auf Krankenversicherung, Sozialversicherung und Pflichten aus.
Genauer: Das Gewerbeamt fragt bei der Anmeldung danach. Als Nebenerwerb gilt in der Regel, wenn die Tätigkeit weniger als 20 Wochenstunden umfasst und nicht die Haupteinnahmequelle ist. Das ist keine feste Rechtsgrenze, sondern eine Richtschnur der Sozialversicherungsträger.
Im Detail
- Krankenversicherung: Wer nebenberuflich selbstständig ist, bleibt oft familien- oder pflichtversichert. Haupterwerb kann die Versicherung ändern.
- Steuer: Das Gewinnergebnis zählt für die Einkommensteuer, egal ob Haupt- oder Nebenerwerb.
- IHK, Gewerbesteuer: Gelten in beiden Fällen.
- Ausbildung: Nebentätigkeiten dürfen das Ausbildungsziel nicht gefährden (Nebentätigkeit neben der Ausbildung).
- Wechsel: Wächst das Geschäft, kann aus dem Nebenerwerb ein Haupterwerb werden. Das beim Finanzamt und bei der Kasse melden.
Siehe auch: Krankenversicherung bei jungen Gründern, Gewerbeanmeldung Schritt für Schritt