BBiG
Kurz: Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist die Rechtsgrundlage der betrieblichen Berufsausbildung in Deutschland.
Genauer: Es regelt Ausbildungsvertrag, Rechte und Pflichten, Prüfungen und die Zuständigkeit der Kammern.
Im Detail
Wichtige Punkte
- Ausbildungsvertrag schriftlich, vor Beginn (Ausbildungsvertrag).
- Probezeit: 1 bis 4 Monate (Probezeit und Kündigung).
- Vergütung: angemessen, mit Mindestausbildungsvergütung, steigend pro Ausbildungsjahr.
- Ausbildungsnachweis (Berichtsheft, Berichtsheft).
- Freistellung für Berufsschule und Prüfungen.
- Prüfung vor der zuständigen Stelle (IHK, HWK).
Siehe Duale Ausbildung, JArbSchG.
Siehe auch: Ausbildungsvertrag, IHK, HWK, Duale Ausbildung