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BBiG

Kurz: Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist die Rechtsgrundlage der betrieblichen Berufsausbildung in Deutschland.

Genauer: Es regelt Ausbildungsvertrag, Rechte und Pflichten, Prüfungen und die Zuständigkeit der Kammern.

Im Detail

Wichtige Punkte

  • Ausbildungsvertrag schriftlich, vor Beginn (Ausbildungsvertrag).
  • Probezeit: 1 bis 4 Monate (Probezeit und Kündigung).
  • Vergütung: angemessen, mit Mindestausbildungsvergütung, steigend pro Ausbildungsjahr.
  • Ausbildungsnachweis (Berichtsheft, Berichtsheft).
  • Freistellung für Berufsschule und Prüfungen.
  • Prüfung vor der zuständigen Stelle (IHK, HWK).

Siehe Duale Ausbildung, JArbSchG.

Siehe auch: Ausbildungsvertrag, IHK, HWK, Duale Ausbildung