Ausbildungsvertrag
Kurz: Der schriftliche Vertrag zwischen Betrieb und Auszubildenden, der Rechte und Pflichten beider Seiten regelt.
Genauer: Nach dem BBiG muss der Vertrag schriftlich (oder elektronisch mit Nachweis) vorliegen und Mindestinhalte haben. Er wird bei der zuständigen Stelle in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen. Bei Minderjährigen unterschreiben die gesetzlichen Vertreter mit.
Im Detail
Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Ausbildungsordnung, Prüfungsordnung und die Vorgaben deiner zuständigen IHK — Zahlen und Fristen können sich je nach Beruf, Jahrgang und Kammer unterscheiden.
Typische Inhalte
- Beginn und Dauer der Ausbildung, Probezeit
- Vergütung (mit jährlicher Steigerung) und Urlaub
- Tägliche Arbeitszeit und Ort der Ausbildung
- Ausbildungsziel und Gliederung (sachlich und zeitlich)
- Kündigungsvoraussetzungen und Hinweise auf Tarif- oder Betriebsvereinbarungen
Pflichten in Kürze
Betrieb: Ausbildungsziel vermitteln, Ausbilder stellen, Freistellung für Schule und Prüfungen, kostenlose Ausbildungsmittel. Auszubildende: Lernpflicht, Weisungen folgen, Berufsschule besuchen, Berichtsheft führen, Schweigepflicht.
Siehe auch: Duale Ausbildung, Probezeit und Kündigung, Zuständige Stelle (IHK)