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Bundesurlaubsgesetz

Kurz: Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den gesetzlichen Mindesturlaub.

Genauer: Er beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, also 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Tarif- oder Arbeitsverträge sehen oft mehr vor.

Im Detail

Weitere Regeln

Der volle Anspruch entsteht nach 6 Monaten Beschäftigung. Resturlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig darauf hingewiesen hat. Urlaub und Krankheit: Krankheitstage mit ärztlichem Nachweis werden nicht angerechnet. Für Auszubildende unter 18 gilt das JArbSchG. Siehe BBiG, Arbeitszeitgesetz.

Siehe auch: Arbeitszeitgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, BBiG