Bundesurlaubsgesetz
Kurz: Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den gesetzlichen Mindesturlaub.
Genauer: Er beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, also 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Tarif- oder Arbeitsverträge sehen oft mehr vor.
Im Detail
Weitere Regeln
Der volle Anspruch entsteht nach 6 Monaten Beschäftigung. Resturlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig darauf hingewiesen hat. Urlaub und Krankheit: Krankheitstage mit ärztlichem Nachweis werden nicht angerechnet. Für Auszubildende unter 18 gilt das JArbSchG. Siehe BBiG, Arbeitszeitgesetz.
Siehe auch: Arbeitszeitgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, BBiG