Entgeltfortzahlungsgesetz
Kurz: Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Genauer: Arbeitnehmer und Auszubildende erhalten bis zu 6 Wochen ihr Entgelt weiter, wenn sie unverschuldet arbeitsunfähig sind (nach 4 Wochen Beschäftigung).
Im Detail
Pflichten
Krankmeldung unverzüglich, ärztliche Bescheinigung spätestens am vierten Tag (der Arbeitgeber darf sie früher verlangen). Die Übermittlung läuft inzwischen elektronisch (eAU). Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Siehe Probezeit und Kündigung, BBiG.
Siehe auch: BBiG, Probezeit und Kündigung in der Ausbildung, Arbeitsschutzgesetz