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Jugendarbeitsschutzgesetz

Kurz: Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt Beschäftigte unter 18 Jahren.

Genauer: Es begrenzt Arbeitszeit, regelt Pausen und Urlaub und verbietet gefährliche Arbeiten.

Im Detail

Kernregeln

  • Höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche, 5-Tage-Woche.
  • Pausen: 30 Minuten bei mehr als 4,5 bis 6 Stunden, 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden.
  • Mindestens 12 Stunden Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen.
  • Urlaub: 30 Werktage (unter 16), 27 (unter 17), 25 (unter 18).
  • Freistellung für Berufsschule und Prüfungen.

Siehe BBiG, Arbeitszeitgesetz.

Siehe auch: BBiG, Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Duale Ausbildung