Jugendarbeitsschutzgesetz
Kurz: Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt Beschäftigte unter 18 Jahren.
Genauer: Es begrenzt Arbeitszeit, regelt Pausen und Urlaub und verbietet gefährliche Arbeiten.
Im Detail
Kernregeln
- Höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche, 5-Tage-Woche.
- Pausen: 30 Minuten bei mehr als 4,5 bis 6 Stunden, 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden.
- Mindestens 12 Stunden Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen.
- Urlaub: 30 Werktage (unter 16), 27 (unter 17), 25 (unter 18).
- Freistellung für Berufsschule und Prüfungen.
Siehe BBiG, Arbeitszeitgesetz.
Siehe auch: BBiG, Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Duale Ausbildung