Arbeitszeitgesetz
Kurz: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten für Erwachsene.
Genauer: Die tägliche Arbeitszeit beträgt grundsätzlich höchstens 8 Stunden, verlängerbar auf 10 Stunden, wenn im Schnitt 8 Stunden eingehalten werden.
Im Detail
- Pausen: 30 Minuten ab mehr als 6 Stunden, 45 Minuten ab mehr als 9 Stunden.
- Ruhezeit: mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen.
- Sonn- und Feiertagsarbeit nur in Ausnahmen.
Für Minderjährige gilt das JArbSchG. Siehe Bundesurlaubsgesetz.
Siehe auch: Jugendarbeitsschutzgesetz, Bundesurlaubsgesetz, BBiG