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Arbeitszeitgesetz

Kurz: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten für Erwachsene.

Genauer: Die tägliche Arbeitszeit beträgt grundsätzlich höchstens 8 Stunden, verlängerbar auf 10 Stunden, wenn im Schnitt 8 Stunden eingehalten werden.

Im Detail

  • Pausen: 30 Minuten ab mehr als 6 Stunden, 45 Minuten ab mehr als 9 Stunden.
  • Ruhezeit: mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen.
  • Sonn- und Feiertagsarbeit nur in Ausnahmen.

Für Minderjährige gilt das JArbSchG. Siehe Bundesurlaubsgesetz.

Siehe auch: Jugendarbeitsschutzgesetz, Bundesurlaubsgesetz, BBiG