Arbeitsschutzgesetz
Kurz: Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Genauer: Kern ist die Gefährdungsbeurteilung: Gefahren am Arbeitsplatz ermitteln, bewerten, Maßnahmen festlegen und dokumentieren.
Im Detail
Pflichten
Unterweisung der Beschäftigten, geeignete Arbeitsmittel, Erste Hilfe, Brandschutz. Für den Bildschirmarbeitsplatz gilt zusätzlich die Arbeitsstättenverordnung (ergonomischer Platz, Beleuchtung, Pausen).
Rechte
Beschäftigte dürfen Mängel melden und bei unmittelbarer Gefahr den Arbeitsplatz verlassen. Siehe BBiG, JArbSchG.
Siehe auch: BBiG, Jugendarbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz