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Arbeitsschutzgesetz

Kurz: Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.

Genauer: Kern ist die Gefährdungsbeurteilung: Gefahren am Arbeitsplatz ermitteln, bewerten, Maßnahmen festlegen und dokumentieren.

Im Detail

Pflichten

Unterweisung der Beschäftigten, geeignete Arbeitsmittel, Erste Hilfe, Brandschutz. Für den Bildschirmarbeitsplatz gilt zusätzlich die Arbeitsstättenverordnung (ergonomischer Platz, Beleuchtung, Pausen).

Rechte

Beschäftigte dürfen Mängel melden und bei unmittelbarer Gefahr den Arbeitsplatz verlassen. Siehe BBiG, JArbSchG.

Siehe auch: BBiG, Jugendarbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz