Probezeit und Kündigung in der Ausbildung
Kurz: Die Probezeit dauert mindestens einen und höchstens vier Monate; in dieser Zeit ist die Kündigung jederzeit ohne Frist möglich.
Genauer: Danach kann der Betrieb nur noch aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Auszubildende können mit vier Wochen Frist kündigen, wenn sie die Ausbildung aufgeben oder den Beruf wechseln wollen. Ein Aufhebungsvertrag ist immer möglich.
Im Detail
Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Ausbildungsordnung, Prüfungsordnung und die Vorgaben deiner zuständigen IHK — Zahlen und Fristen können sich je nach Beruf, Jahrgang und Kammer unterscheiden.
Wichtig zu wissen
- Die Kündigung muss schriftlich und mit Begründung (nach der Probezeit) erfolgen.
- Bei Minderjährigen müssen Kündigungen gegenüber den gesetzlichen Vertretern erklärt werden.
- Nach der Probezeit gibt es bei Streit die Schlichtung durch die zuständige Stelle vor einem Gericht.
- Wer die Ausbildung abbricht, bekommt ein Zeugnis über die bisherige Ausbildungszeit (siehe Zeugnis und Abschluss).
Siehe auch: Ausbildungsvertrag, Wiederholung und Nichtbestehen