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Steuerklassen und Lohnsteuer

Kurz: Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Gehalt einbehalten wird. Sie ändert nicht die endgültige Steuerlast des Jahres, sondern nur die Verteilung während des Jahres. Die genaue Abrechnung erfolgt erst mit der Steuererklärung.

Genauer: Arbeitgeber behalten Lohnsteuer als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer ein und führen sie ans Finanzamt ab.

Im Detail

  • Klasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete (nach dem Gnadenjahr). Klasse II: Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag. Klasse III und V: Verheiratete, bei denen eine Person mit III (geringer Abzug) und die andere mit V (hoher Abzug) besteuert wird. Klasse IV: Verheiratete mit ähnlichen Einkommen, jede Person wie bei I. Klasse VI: Zweit- und Nebenjob.
  • Faktorverfahren (IV mit Faktor): Teilt den Splittingvorteil gerechter auf beide, ohne III/V.
  • Wirkung: Bei III/V bekommt die Person mit III monatlich mehr Netto, die mit V weniger. Das Paar zahlt über das Jahr gesehen dieselbe Steuer, es gibt aber eine Nachzahlung möglich, wenn zu wenig einbehalten wurde. Auch Lohnersatzleistungen (Elterngeld, Arbeitslosengeld I) werden aus dem Netto berechnet, was die Wahl beeinflusst. Vor der Wahl rechnen.
  • Weitere Abzüge: Sozialversicherungsbeiträge, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag (nur noch für hohe Einkommen). Siehe Lohnabrechnung.
  • Freibeträge: Auf der Lohnsteuerkarte (ELStAM) lassen sich Freibeträge eintragen, etwa für hohe Werbungskosten oder Kinder.
  • Wechsel: Die Steuerklassenwahl kann man in der Regel ändern, mit Fristen und Beschränkungen. Die Daten ruft der Arbeitgeber elektronisch ab.
  • Steuer-ID: Jede Person hat eine lebenslange Steuer-ID (Steuernummer und Steuer-ID).

Siehe auch: Steuererklärung für Arbeitnehmer

Allgemeine Information zur Rechtslage in Deutschland, keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln und Beträge ändern sich, im Einzelfall bei Beratungsstellen, Notariat, Steuerberatung oder Behörden nachfragen.