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Steuernummer, Steuer-ID und Wirtschafts-Identifikationsnummer

Kurz: Die Steuer-ID ist 11-stellig und gilt lebenslang für jede Person. Die Steuernummer vergibt das Finanzamt für eine bestimmte Steuerart und einen Betrieb. Die Wirtschafts-ID soll künftig Unternehmen eindeutig kennzeichnen.

Genauer: Jeder in Deutschland Gemeldete bekommt automatisch eine Steuer-Identifikationsnummer, auch Kinder. Sie steht zum Beispiel auf Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern. Für das Gewerbe vergibt das Finanzamt nach dem Fragebogen eine Steuernummer und, wenn nötig, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Im Detail

  • Steuer-ID: Nie ändern, bleibt für das ganze Leben. Wiederfinden: Brief des Bundeszentralamts für Steuern, Lohnsteuerbescheinigung, Steuerbescheid oder Rückfrage beim Bundeszentralamt.
  • Steuernummer: Steht auf Bescheiden und muss auf Rechnungen genannt werden (alternativ die USt-IdNr.).
  • USt-IdNr.: Für innergemeinschaftliche Umsätze und manche Geschäftspartner nötig. Kleinunternehmer haben oft keine.
  • Wirtschafts-ID: Wird schrittweise eingeführt und ersetzt langfristig die Steuernummer bei Unternehmen.
  • Rechnung: Ohne Steuernummer oder USt-IdNr. ist die Rechnung formal fehlerhaft (Rechnung schreiben (Pflichtangaben nach § 14 UStG)).

Siehe auch: Steuerliche Erfassung und der ELSTER-Fragebogen, ELSTER: Registrierung und Zertifikat