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Aufhebungsvertrag: Grundlagen

Kurz: Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen wird. Er bietet Flexibilität, kann aber auch Nachteile beim Arbeitslosengeld mit sich bringen.

Genauer: Im Gegensatz zur Kündigung müssen beide Seiten dem Aufhebungsvertrag zustimmen.

Im Detail

  • Freiwilligkeit: Ein Aufhebungsvertrag kommt nur zustande, wenn beide Parteien unterschreiben; ein Zwang zur Unterschrift besteht grundsätzlich nicht.
  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Wer selbst einem Aufhebungsvertrag zustimmt, riskiert eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld.
  • Abfindung: Häufig wird im Aufhebungsvertrag eine Abfindung vereinbart, die steuerlich anders behandelt wird als normales Gehalt.
  • Bedenkzeit: Es empfiehlt sich, einen Aufhebungsvertrag nicht sofort zu unterschreiben, sondern Zeit zur Prüfung einzufordern.
  • Zeugnis: Im Rahmen des Aufhebungsvertrags lässt sich häufig auch der Wortlaut des Arbeitszeugnisses mitverhandeln.
  • Rechtliche Beratung: Eine arbeitsrechtliche Beratung vor der Unterschrift hilft, Fallstricke bei Fristen und Formulierungen zu erkennen.
  • Alternativen: Je nach Situation kann eine ordentliche Kündigung mit Kündigungsschutzklage die bessere Option sein als ein Aufhebungsvertrag (steuerklassen-und-lohnsteuer, mietrecht-grundlagen-fuer-mieter).