Pflichtteil und Erbschaftssteuer: Grundlagen
Kurz: Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass, auch wenn sie im Testament übergangen wurden. Erbschaftssteuer fällt zusätzlich auf das vererbte Vermögen an, abhängig von Freibeträgen und Verwandtschaftsgrad.
Genauer: Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel Kinder, Ehepartner und unter Umständen Eltern des Verstorbenen.
Im Detail
- Pflichtteilsquote: Sie beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den die Person ohne Testament erhalten hätte.
- Enterbung: Ein vollständiger Ausschluss vom Erbe ist möglich, der Pflichtteilsanspruch in Geld bleibt aber meist bestehen.
- Pflichtteilsentzug: Nur in sehr engen gesetzlichen Ausnahmefällen, etwa bei schweren Straftaten gegen den Erblasser, ist ein vollständiger Entzug möglich.
- Freibeträge Erbschaftssteuer: Ehepartner und Kinder haben deutlich höhere Freibeträge als entferntere Verwandte oder Nicht-Verwandte.
- Steuerklassen: Die Erbschaftssteuer wird nach Verwandtschaftsgrad in unterschiedliche Steuerklassen mit unterschiedlichen Sätzen eingeteilt.
- Bewertung des Nachlasses: Immobilien, Wertpapiere und Unternehmensanteile werden nach speziellen Regeln bewertet, was die Steuerlast beeinflusst.
- Frühzeitige Planung: Schenkungen zu Lebzeiten können helfen, Freibeträge mehrfach zu nutzen und die spätere Steuerlast zu senken (testament-und-gesetzliche-erbfolge, steuerklassen-und-lohnsteuer).