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Ehevertrag: sinnvolle Regelungen

Kurz: Ein Ehevertrag ermöglicht Paaren, gesetzliche Standardregelungen zu Vermögen, Unterhalt und Versorgungsausgleich individuell anzupassen. Er ist besonders sinnvoll bei großen Vermögensunterschieden oder selbstständiger Tätigkeit.

Genauer: Ohne Ehevertrag gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft, bei der Vermögenszuwächse während der Ehe im Scheidungsfall ausgeglichen werden.

Im Detail

  • Güterstände: Neben der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft können Paare auch Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren.
  • Unternehmerschutz: Selbstständige können vertraglich regeln, dass der Betrieb bei einer Scheidung nicht aufgeteilt werden muss.
  • Unterhaltsverzicht: Nachehelicher Unterhalt kann in Grenzen vertraglich ausgeschlossen oder begrenzt werden.
  • Versorgungsausgleich anpassen: Paare können den automatischen Ausgleich von Rentenansprüchen vertraglich modifizieren.
  • Notarielle Beurkundung: Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, um rechtlich wirksam zu sein.
  • Sittenwidrigkeit: Gerichte können einzelne Klauseln für unwirksam erklären, wenn sie einen Partner unangemessen benachteiligen.
  • Zeitpunkt: Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe abgeschlossen werden, nicht erst im Scheidungsfall (scheidung-ablauf-und-grundlagen, steuerklassen-und-lohnsteuer).