Ehevertrag: sinnvolle Regelungen
Kurz: Ein Ehevertrag ermöglicht Paaren, gesetzliche Standardregelungen zu Vermögen, Unterhalt und Versorgungsausgleich individuell anzupassen. Er ist besonders sinnvoll bei großen Vermögensunterschieden oder selbstständiger Tätigkeit.
Genauer: Ohne Ehevertrag gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft, bei der Vermögenszuwächse während der Ehe im Scheidungsfall ausgeglichen werden.
Im Detail
- Güterstände: Neben der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft können Paare auch Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren.
- Unternehmerschutz: Selbstständige können vertraglich regeln, dass der Betrieb bei einer Scheidung nicht aufgeteilt werden muss.
- Unterhaltsverzicht: Nachehelicher Unterhalt kann in Grenzen vertraglich ausgeschlossen oder begrenzt werden.
- Versorgungsausgleich anpassen: Paare können den automatischen Ausgleich von Rentenansprüchen vertraglich modifizieren.
- Notarielle Beurkundung: Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, um rechtlich wirksam zu sein.
- Sittenwidrigkeit: Gerichte können einzelne Klauseln für unwirksam erklären, wenn sie einen Partner unangemessen benachteiligen.
- Zeitpunkt: Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe abgeschlossen werden, nicht erst im Scheidungsfall (scheidung-ablauf-und-grundlagen, steuerklassen-und-lohnsteuer).