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Scheidung: Ablauf und Grundlagen

Kurz: In Deutschland setzt eine Scheidung grundsätzlich ein Trennungsjahr voraus, in dem die Ehepartner getrennt leben müssen. Erst danach kann das Scheidungsverfahren beim Familiengericht eingeleitet werden.

Genauer: Eine Scheidung erfolgt nach dem Zerrüttungsprinzip, bei dem das Scheitern der Ehe nachgewiesen, aber kein Schuldiger gesucht wird.

Im Detail

  • Trennungsjahr: Ein Jahr getrennt lebender Zeit soll sicherstellen, dass die Trennung endgültig und nicht vorübergehend ist.
  • Härtefallscheidung: In Ausnahmefällen wie häuslicher Gewalt ist eine Scheidung auch ohne vollständiges Trennungsjahr möglich.
  • Anwaltspflicht: Zumindest ein Ehepartner benötigt für den Scheidungsantrag einen Rechtsanwalt.
  • Versorgungsausgleich: Während der Ehe erworbene Rentenansprüche werden grundsätzlich zwischen den Partnern aufgeteilt.
  • Unterhaltsfragen: Nachehelicher Unterhalt hängt von Faktoren wie Kinderbetreuung, Erwerbsfähigkeit und Ehedauer ab.
  • Elterliche Sorge: Das Sorgerecht bleibt bei einer Scheidung meist bei beiden Elternteilen gemeinsam, sofern nichts anderes beantragt wird.
  • Kosten: Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der unter anderem Einkommen und Vermögen berücksichtigt (testament-und-gesetzliche-erbfolge, steuerklassen-und-lohnsteuer).