Scheidung: Ablauf und Grundlagen
Kurz: In Deutschland setzt eine Scheidung grundsätzlich ein Trennungsjahr voraus, in dem die Ehepartner getrennt leben müssen. Erst danach kann das Scheidungsverfahren beim Familiengericht eingeleitet werden.
Genauer: Eine Scheidung erfolgt nach dem Zerrüttungsprinzip, bei dem das Scheitern der Ehe nachgewiesen, aber kein Schuldiger gesucht wird.
Im Detail
- Trennungsjahr: Ein Jahr getrennt lebender Zeit soll sicherstellen, dass die Trennung endgültig und nicht vorübergehend ist.
- Härtefallscheidung: In Ausnahmefällen wie häuslicher Gewalt ist eine Scheidung auch ohne vollständiges Trennungsjahr möglich.
- Anwaltspflicht: Zumindest ein Ehepartner benötigt für den Scheidungsantrag einen Rechtsanwalt.
- Versorgungsausgleich: Während der Ehe erworbene Rentenansprüche werden grundsätzlich zwischen den Partnern aufgeteilt.
- Unterhaltsfragen: Nachehelicher Unterhalt hängt von Faktoren wie Kinderbetreuung, Erwerbsfähigkeit und Ehedauer ab.
- Elterliche Sorge: Das Sorgerecht bleibt bei einer Scheidung meist bei beiden Elternteilen gemeinsam, sofern nichts anderes beantragt wird.
- Kosten: Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der unter anderem Einkommen und Vermögen berücksichtigt (testament-und-gesetzliche-erbfolge, steuerklassen-und-lohnsteuer).