Kurz erklärt
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den gesetzlichen Mindesturlaub.
Genauer
Er beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, also 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Tarif- oder Arbeitsverträge sehen oft mehr vor.
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Rechte und Pflichten in der Ausbildung · Lektion 9 von 12
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den gesetzlichen Mindesturlaub.
Er beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, also 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Tarif- oder Arbeitsverträge sehen oft mehr vor.
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