Kurz erklärt
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten für Erwachsene.
Genauer
Die tägliche Arbeitszeit beträgt grundsätzlich höchstens 8 Stunden, verlängerbar auf 10 Stunden, wenn im Schnitt 8 Stunden eingehalten werden.