Kurz erklärt
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Genauer
Arbeitnehmer und Auszubildende erhalten bis zu 6 Wochen ihr Entgelt weiter, wenn sie unverschuldet arbeitsunfähig sind (nach 4 Wochen Beschäftigung).