Kurz erklärt
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Genauer
Kern ist die Gefährdungsbeurteilung: Gefahren am Arbeitsplatz ermitteln, bewerten, Maßnahmen festlegen und dokumentieren.