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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Kurz: Mit einer Patientenverfügung legt man fest, welche medizinische Behandlung man bei Einwilligungsunfähigkeit will oder nicht will. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man, wer in Angelegenheiten entscheiden darf, wenn man selbst nicht mehr kann.

Genauer: Auch Ehepartner oder Kinder sind nicht automatisch vertretungsberechtigt (bis auf ein zeitlich begrenztes Notvertretungsrecht für Gesundheitsfragen unter Ehepartnern). Ohne Vorsorge bestellt das Betreuungsgericht eine Betreuung.

Im Detail

  • Patientenverfügung: Schriftlich, mit Unterschrift. Sie muss konkret sein: Situationen („unumkehrbar bewusstlos”, „fortgeschrittene Demenz”) und Maßnahmen (Wiederbelebung, künstliche Ernährung, Beatmung, Schmerzlinderung). Allgemeine Sätze („würdevoll sterben”) reichen nicht. Die Verfügung ist für Ärzte und Betreuer bindend, wenn sie auf die aktuelle Lage zutrifft.
  • Vorsorgevollmacht: Eine Vertrauensperson wird bevollmächtigt, für Gesundheit, Aufenthalt, Behörden, Vermögen und anderes zu handeln. Für manche Geschäfte (Immobilien) ist eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung sinnvoll oder nötig.
  • Betreuungsverfügung: Wer es nicht bevollmächtigt, kann zumindest wünschen, wer als gerichtlich bestellter Betreuer in Frage kommt.
  • Passende Person: Jemand, dem man vertraut und der erreichbar ist. Ersatzperson benennen. Mit der Person den Inhalt besprechen.
  • Aufbewahrung: Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (gegen Gebühr), Hinweiskarte im Portemonnaie, Original bei Vertrauensperson, Kopie bei Hausarzt.
  • Aktualität: Alle paar Jahre prüfen und neu unterschreiben, wenn sich Lage oder Wünsche ändern. Widerruf ist jederzeit möglich.
  • Hilfe: Vordrucke gibt es vom Bundesjustizministerium, Beratung bei Betreuungsbehörden, Hospizvereinen, Ärztinnen und Notaren.

Siehe auch: Testament und Erbfolge

Allgemeine Information zur Rechtslage in Deutschland, keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln und Beträge ändern sich, im Einzelfall bei Beratungsstellen, Notariat, Steuerberatung oder Behörden nachfragen.