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Vorsorge für den digitalen Nachlass

Kurz: Der digitale Nachlass umfasst alle Online-Konten, Daten und digitalen Verträge einer verstorbenen Person. Ohne klare Regelungen haben Angehörige oft Schwierigkeiten, Zugriff auf wichtige Konten zu erhalten.

Genauer: Erben treten rechtlich in digitale Verträge und Konten ein, in der Praxis scheitert der Zugriff aber oft an Passwörtern und Plattformregeln.

Im Detail

  • Passwortliste: Eine aktuelle, sicher aufbewahrte Liste wichtiger Zugangsdaten erleichtert Angehörigen den Zugriff erheblich.
  • Digitale Vollmacht: Eine explizite Vollmacht für digitale Konten kann in die Vorsorgevollmacht integriert werden.
  • Plattformregeln: Viele Dienste wie soziale Netzwerke bieten eigene Prozesse für den Umgang mit Konten Verstorbener an.
  • Gedenkzustand: Manche Plattformen bieten einen “Gedenkmodus” an, bei dem das Profil erhalten bleibt, aber nicht mehr aktiv nutzbar ist.
  • Laufende Verträge: Abonnements und automatische Zahlungen sollten identifiziert und gekündigt werden, um unnötige Kosten zu vermeiden.
  • Cloud-Daten: Fotos, Dokumente und E-Mails in Cloud-Diensten benötigen oft gesonderte Freigabeprozesse der Anbieter.
  • Digitaler Nachlassverwalter: Manche Menschen benennen explizit eine Vertrauensperson für die Verwaltung des digitalen Nachlasses (testament-und-gesetzliche-erbfolge, patientenverfuegung-und-vorsorgevollmacht).