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Organspendeausweis und Entscheidung

Kurz: Der Organspendeausweis dokumentiert die eigene Entscheidung zur Organ- und Gewebespende nach dem Tod. In Deutschland gilt die Entscheidungslösung, bei der jeder selbst aktiv zustimmen oder widersprechen muss.

Genauer: Ohne dokumentierte Entscheidung müssen Angehörige im Todesfall stellvertretend entscheiden, oft in einer sehr belastenden Situation.

Im Detail

  • Entscheidungslösung: Im Gegensatz zur Widerspruchslösung in manchen Ländern wird in Deutschland keine Zustimmung automatisch angenommen.
  • Ausweis ausfüllen: Der Organspendeausweis kann formlos handschriftlich oder mit vorgedruckten Formularen ausgefüllt werden.
  • Teilweise Zustimmung: Man kann die Spende auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken oder komplett ablehnen.
  • Widerruf möglich: Die Entscheidung kann jederzeit formlos geändert oder zurückgenommen werden.
  • Aufbewahrung: Der Ausweis sollte stets bei sich getragen werden, etwa im Portemonnaie, damit er im Notfall gefunden wird.
  • Hirntod-Diagnostik: Eine Organentnahme ist erst nach zweifelsfrei festgestelltem Hirntod durch unabhängige Ärzte zulässig.
  • Gespräch mit Angehörigen: Die eigene Entscheidung mit der Familie zu besprechen entlastet sie im Ernstfall erheblich (patientenverfuegung-und-vorsorgevollmacht, testament-und-gesetzliche-erbfolge).