Vormundschaft und Betreuungsrecht
Kurz: Eine Vormundschaft wird für minderjährige Kinder ohne sorgeberechtigte Eltern eingerichtet, eine rechtliche Betreuung für Erwachsene, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Beides wird vom Familien- beziehungsweise Betreuungsgericht angeordnet.
Genauer: Seit 2023 gilt in Deutschland zusätzlich ein gesetzliches Vertretungsrecht für Ehepartner in Gesundheitsfragen.
Im Detail
- Vormundschaft: Übernimmt Jugendamt oder eine Einzelperson, wenn Eltern das Sorgerecht verlieren oder verstorben sind.
- Rechtliche Betreuung: Für Erwachsene bei Krankheit, Unfall oder Demenz, nur soweit tatsächlich nötig.
- Betreuer: Oft Angehörige, bei Bedarf auch berufliche Betreuer oder Betreuungsvereine.
- Aufgabenkreise: Betreuung wird nur für bestimmte Bereiche wie Gesundheit oder Finanzen eingerichtet, nicht pauschal.
- Vorsorgevollmacht: Kann eine gerichtliche Betreuung vermeiden, wenn vorab eine Vertrauensperson bestimmt wurde (patientenverfuegung-und-vorsorgevollmacht).
- Kontrolle: Das Betreuungsgericht überwacht die Tätigkeit der Betreuer.
- Selbstbestimmung: Ziel ist stets, so viel Eigenständigkeit wie möglich zu erhalten.