Nebentätigkeit neben der Ausbildung
Kurz: Auszubildende dürfen grundsätzlich nebenher selbstständig arbeiten, solange das Ausbildungsziel nicht gefährdet wird und keine Konkurrenz zum Ausbildungsbetrieb entsteht. Der Ausbildungsvertrag kann eine Anzeige oder Genehmigung verlangen.
Genauer: Im Berufsbildungsgesetz stehen die Pflichten von Auszubildenden: Lernen, Weisungen befolgen, Verschwiegenheit, Berufsschule besuchen. Daraus folgt, dass eine Nebentätigkeit, die zu Müdigkeit, Fehlzeiten oder Interessenkonflikten führt, nicht erlaubt ist. Viele Verträge und Betriebe verlangen, dass man eine Nebentätigkeit mitteilt oder genehmigen lässt.
Im Detail
- Ausbildungsvertrag lesen: Regelungen zu Nebentätigkeit, Verschwiegenheit, Wettbewerb.
- Ausbilder informieren: Offenheit schafft Vertrauen und verhindert Abmahnungen oder Ärger.
- Konkurrenz: Ein Gewerbe, das den Ausbildungsbetrieb konkurrenziert, ist ein Kündigungsgrund.
- Arbeitszeit: Berufsschule, Ausbildung, Prüfungsvorbereitung gehen vor.
- Betriebsgeheimnisse: Nichts aus dem Betrieb für das eigene Gewerbe verwenden (Kundendaten, Know-how, Software).
- Jugendarbeitsschutz: Das Gesetz gilt für Beschäftigung, nicht für eigene selbstständige Tätigkeit. Trotzdem sollen Erholung und Ausbildung nicht leiden (Jugendarbeitsschutzgesetz).
Siehe auch: Ausbildungsvertrag, Schulpflicht, Berufsschule und Selbstständigkeit