Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
Kurz: Betriebseinnahmen sind alles, was das Gewerbe an Geld oder Wert erhält. Betriebsausgaben sind Kosten, die durch den Betrieb veranlasst sind. Der Unterschied ist der Gewinn.
Genauer: Betriebsausgaben mindern den steuerpflichtigen Gewinn. Sie müssen betrieblich veranlasst sein und belegt werden. Private Ausgaben zählen nicht. Für Gemischtes (Handy, Internet) schätzt man den betrieblichen Anteil.
Im Detail
- Typische Einnahmen: Verkäufe, Dienstleistungen, Provisionen, Gutscheine bei Einlösung.
- Typische Ausgaben: Material, Verpackung, Porto, Software und Abos, Domain und Hosting, Gebühren der Plattformen, Werbung, Fachliteratur, Versicherungen, Kontoführung.
- Anschaffungen: Größere Geräte werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben (Abschreibung, GWG und Anschaffungen).
- Bewirtung und Geschenke: Es gibt Grenzen und besondere Aufzeichnungspflichten.
- Nicht abzugsfähig: Strafen, Bußgelder, private Lebenshaltung.
- Belege: Rechnung, Kassenbon, Kontoauszug mit Verwendungszweck, Eigenbeleg bei Verlust.
Siehe auch: Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), Aufbewahrungsfristen für Belege