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Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Kurz: Betriebseinnahmen sind alles, was das Gewerbe an Geld oder Wert erhält. Betriebsausgaben sind Kosten, die durch den Betrieb veranlasst sind. Der Unterschied ist der Gewinn.

Genauer: Betriebsausgaben mindern den steuerpflichtigen Gewinn. Sie müssen betrieblich veranlasst sein und belegt werden. Private Ausgaben zählen nicht. Für Gemischtes (Handy, Internet) schätzt man den betrieblichen Anteil.

Im Detail

  • Typische Einnahmen: Verkäufe, Dienstleistungen, Provisionen, Gutscheine bei Einlösung.
  • Typische Ausgaben: Material, Verpackung, Porto, Software und Abos, Domain und Hosting, Gebühren der Plattformen, Werbung, Fachliteratur, Versicherungen, Kontoführung.
  • Anschaffungen: Größere Geräte werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben (Abschreibung, GWG und Anschaffungen).
  • Bewirtung und Geschenke: Es gibt Grenzen und besondere Aufzeichnungspflichten.
  • Nicht abzugsfähig: Strafen, Bußgelder, private Lebenshaltung.
  • Belege: Rechnung, Kassenbon, Kontoauszug mit Verwendungszweck, Eigenbeleg bei Verlust.

Siehe auch: Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), Aufbewahrungsfristen für Belege