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Abschreibung, GWG und Anschaffungen

Kurz: Dinge, die man länger nutzt (Computer, Kamera, Werkzeug), kauft man nicht als einmalige Ausgabe, sondern schreibt sie über ihre Nutzungsdauer ab. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto darf man sofort abziehen.

Genauer: Die Abschreibung (AfA) verteilt die Anschaffungskosten auf die Jahre der Nutzung. Für typische digitale Wirtschaftsgüter wie Computer und Software gilt nach der Verwaltungsregel eine Nutzungsdauer von einem Jahr, man kann sie also im Jahr der Anschaffung voll abschreiben. Die Sammelposten-Regel erlaubt für Güter bis 5.000 Euro eine gleichmäßige Abschreibung über fünf Jahre.

Im Detail

  • GWG: Anschaffungskosten bis 800 Euro netto: sofort Betriebsausgabe.
  • Sammelposten: 250,01 bis 5.000 Euro netto, über fünf Jahre gleichmäßig (alternativ die normale Abschreibung).
  • Anlagenverzeichnis: Für Anlagegüter führt man eine Liste mit Kaufdatum, Preis, Nutzungsdauer.
  • Privatnutzung: Wird das Gerät auch privat genutzt, zählt nur der betriebliche Anteil.
  • Gebrauchte Geräte: Abschreibung nach Restnutzungsdauer.
  • Beleg: Kaufbeleg mit Datum und Gerätebeschreibung aufbewahren.

Siehe auch: Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)