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Buchhaltungssoftware und Kassenbuch

Kurz: Für ein kleines Gewerbe reichen eine saubere Tabelle oder eine einfache Buchhaltungssoftware. Wichtig sind lückenlose Belege, zeitnahe Buchungen und bei Bargeld ein ordentliches Kassenbuch.

Genauer: Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung verlangen, dass Geschäftsvorfälle vollständig, richtig, zeitnah und nachvollziehbar erfasst werden. Änderungen müssen erkennbar bleiben. Bei der EÜR ist das Ziel: Einnahmen und Ausgaben je Beleg, Summen am Jahresende.

Im Detail

  • Tabelle: Datum, Beleg-Nr., Text, Einnahme, Ausgabe, Konto. Nie Zeilen löschen, nur korrigieren.
  • Software: Einfache Programme für Selbstständige erzeugen Rechnungen, Belegablage und EÜR-Auswertung.
  • Kassenbuch: Bei Barverkäufen täglich führen, Kassenstand muss stimmen.
  • Belegablage: Ordner oder digital, nach Monat sortiert, siehe Aufbewahrungsfristen für Belege.
  • GoBD: Digitale Unterlagen müssen unveränderbar und lesbar bleiben.
  • Kasse: Eine Registrierkassenpflicht gibt es nicht, aber wenn man eine elektronische Kasse nutzt, gelten Vorgaben (Sicherheitseinrichtung, Belegausgabe).

Siehe auch: Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben