Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale
Kurz: Wer von zu Hause arbeitet, kann Kosten pauschal absetzen: die Jahrespauschale für das häusliche Arbeitszimmer (1.260 Euro) oder die Tagespauschale (6 Euro pro Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr).
Genauer: Seit 2023 ist die Regelung vereinfacht. Wer in einem Raum zu Hause ausschließlich betrieblich arbeitet (Arbeitszimmer) und dort den Mittelpunkt der Tätigkeit hat, kann die Jahrespauschale ansetzen. Alternativ gilt die Tagespauschale für die Tage, an denen man überwiegend zu Hause arbeitet, ohne dass ein eigener Raum nötig ist.
Im Detail
- Jahrespauschale: 1.260 Euro, wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit ist. Nutzung ausschließlich beruflich.
- Tagespauschale: 6 Euro pro Tag, höchstens 210 Tage, also bis zu 1.260 Euro.
- Kein Doppeln: Pauschalen und tatsächliche Kosten nicht kombinieren.
- Nachweis: Das Finanzamt kann Fotos, Grundriss und Beschreibung verlangen.
- Nur Gewinn zählt: Wer wenig Gewinn macht, spart durch den Abzug entsprechend wenig Steuer.
- Mieter: Kosten teilt man nach Quadratmeter-Anteil, wenn man tatsächliche Kosten angibt.
Siehe auch: Betriebsstätte und Gewerbe von zu Hause, Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben