Sozialversicherung: Die fünf Säulen in Deutschland
Kurz: Die gesetzliche Sozialversicherung besteht aus Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung und sichert große Lebensrisiken ab.
Genauer: Beschäftigte zahlen einen Teil ihres Einkommens in gemeinsame Kassen. Nach dem Solidarprinzip werden die Kosten von allen getragen, und im Notfall zahlt die Versicherung, unabhängig davon, wie viel man selbst eingezahlt hat. Auch Azubis sind in der Regel versicherungspflichtig.
Im Detail
Die fünf Zweige
- Krankenversicherung (GKV): Arztbesuche, Krankenhaus, Medikamente, Krankengeld. Beitrag etwa zur Hälfte vom Arbeitgeber.
- Pflegeversicherung: Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.
- Rentenversicherung: Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Reha. Eigene Beiträge begründen Ansprüche.
- Arbeitslosenversicherung: Arbeitslosengeld I, Förderung von Weiterbildung und Vermittlung.
- Unfallversicherung: Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten, auch für Schüler, Studierende und Azubis. Die Beiträge zahlt allein der Arbeitgeber.
Wer zahlt wie viel
Die Beiträge sind Prozentsätze vom Bruttolohn bis zur Beitragsbemessungsgrenze (über der keine weiteren Beiträge anfallen). Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grob hälftig. Die Sätze ändern sich regelmäßig, der Zusatzbeitrag der Krankenkasse unterscheidet sich nach Kasse.
Gesetzlich oder privat
Wer abhängig beschäftigt ist, ist bis zu einer Einkommensgrenze (Versicherungspflichtgrenze) gesetzlich versichert. Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung oft beitragsfrei mitversichert. Selbständige und Beamte haben andere Regeln. Für Kleingründer ist die Krankenversicherung ein wichtiges Thema.
Tipps
- Versicherungsnachweis (Sozialversicherungsausweis) und Rentenversicherungsnummer sicher aufbewahren.
- Mit Beginn der Ausbildung wählt man eine Krankenkasse und teilt dem Arbeitgeber den Namen mit.
- Den Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung gelegentlich prüfen.
- Zusätzliche private Vorsorge (Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge) ergänzt die gesetzlichen Leistungen, ersetzt sie aber nicht.
Siehe auch: Krankenversicherung bei jungen Gründern, Lohnabrechnung lesen, Haftpflicht und wichtige Versicherungen