EMZETT.
Login

Berufsausbildungsbeihilfe und BAföG: Geld in Ausbildung und Schule

Kurz: Reicht das Geld in der Ausbildung nicht, kann die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) helfen; für Schule und Studium gibt es BAföG. Beides wird beantragt und muss meist nicht zurückgezahlt werden.

Genauer: Wer eine Ausbildung macht und nicht bei den Eltern wohnt, kommt mit der Ausbildungsvergütung nicht immer aus. Staatliche Hilfen gleichen das teilweise aus. Beträge und Regeln ändern sich; prüfe den aktuellen Stand bei der zuständigen Stelle.

Im Detail

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die BAB zahlt die Agentur für Arbeit an Auszubildende in einer anerkannten betrieblichen oder schulischen Ausbildung. Voraussetzung: Du wohnst nicht bei den Eltern (oder der Weg ist zu weit bzw. du hast ein eigenes Kind oder bist verheiratet) und das eigene Einkommen sowie das der Eltern reicht für Lebenshaltung und Ausbildungskosten nicht aus. Bei der Berechnung zählen Vergütung, Elterneinkommen (mit Freibeträgen), Miete und Fahrtkosten. BAB wird nicht zurückgezahlt. Der Antrag sollte früh, am besten vor Ausbildungsbeginn, gestellt werden, denn rückwirkend gibt es meist nichts.

BAföG

BAföG gibt es für Schüler (weiterführende Schulen, Berufsfachschulen, wenn sie nicht zu Hause wohnen oder bestimmte Voraussetzungen erfüllen) und Studierende. Für Studierende ist es meist ein hälftiger Zuschuss und ein zinsloses Darlehen mit Rückzahlungsobergrenze; Schüler-BAföG ist vollständig ein Zuschuss. Zuständig sind die Ämter für Ausbildungsförderung (Studierendenwerke bzw. Kommunen). Während einer betrieblichen Ausbildung gibt es kein BAföG, dafür die BAB.

Weitere Hilfen

  • Kindergeld und ggf. Kinderzuschlag der Eltern.
  • Wohngeld, wenn andere Leistungen nicht greifen.
  • Bürgergeld ergänzend in bestimmten Lagen.
  • Mobilitätszuschüsse oder Zuschüsse einzelner Betriebe, Deutschlandticket-Zuschuss.
  • Stipendien (zum Beispiel Weiterbildungsstipendium) für gute Leistungen.
  • Ausbildungsgeld für Menschen mit Behinderung.

Praxis-Tipps

Hole Unterlagen früh zusammen: Ausbildungsvertrag, Mietvertrag, Nachweise zu Einkommen der Eltern, Kontoauszüge. Stelle den Antrag sofort, auch wenn Unterlagen fehlen (Nachreichen ist möglich). Frage bei Fehlern Widerspruch innerhalb eines Monats an. Beratung bieten Berufsberatung der Arbeitsagentur, Kammern, Gewerkschaften und Sozialverbände.

Siehe auch: Ausbildungsvertrag, Kindergeld, Sozialversicherung