Arbeitsvertrag: Die wichtigsten Punkte
Kurz: Der Arbeitsvertrag regelt Aufgaben, Arbeitszeit, Lohn, Urlaub und Kündigung; der Arbeitgeber muss die wesentlichen Bedingungen schriftlich festhalten.
Genauer: Ein Arbeitsverhältnis entsteht schon durch mündliche Einigung, doch das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich zu dokumentieren und auszuhändigen. Für Azubis gilt ein Ausbildungsvertrag mit eigenen Regeln, für Normalbeschäftigte ein Arbeitsvertrag.
Im Detail
Wichtige Inhalte
- Name und Anschrift der Parteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, bei Befristung das Ende.
- Tätigkeit und Arbeitsort.
- Arbeitszeit (Stunden pro Woche, Lage, Überstunden, Pausen).
- Vergütung (Höhe, Fälligkeit, Zuschläge, Sonderzahlungen).
- Urlaub (Anzahl Tage, gesetzlicher Mindestanspruch 20 Tage bei 5-Tage-Woche).
- Probezeit (höchstens 6 Monate) und Kündigungsfristen.
- Verweis auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.
Probezeit und Befristung
In der Probezeit kann meist mit zwei Wochen Frist gekündigt werden. Eine sachgrundlose Befristung ist bis zu zwei Jahren (mit bis zu drei Verlängerungen) erlaubt, danach braucht es einen Sachgrund. Die Befristung muss schriftlich vereinbart werden, sonst gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet.
Kündigung und Zeugnis
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB), E-Mail oder Messenger genügen nicht. Gesetzliche Grundfrist: vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, verlängert sich mit der Betriebszugehörigkeit für Arbeitgeber. Beim Ausscheiden besteht ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Gegen eine Kündigung kann man innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben.
Vor der Unterschrift
Lies alles in Ruhe, auch das Kleingedruckte: Verfallfristen für Ansprüche, Wettbewerbsverbote, Rückzahlungsklauseln für Fortbildungen, pauschale Überstundenabgeltung. Frage nach, was unklar ist, und lass dir ein Exemplar geben. Der Mindestlohn und gesetzliche Ruhezeiten lassen sich nicht wegvereinbaren. Beratung bietet die Gewerkschaft, die Arbeitnehmerkammer oder ein Fachanwalt. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.
Siehe auch: Ausbildungsvertrag, Probezeit und Kündigung, Bundesurlaubsgesetz, Arbeitszeitgesetz