Gewaltenteilung: Legislative, Exekutive, Judikative
Kurz: Die Gewaltenteilung verteilt die Macht im Staat auf drei Bereiche: Gesetzgebung (Legislative), Ausführung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative). So kontrollieren sie sich gegenseitig.
Genauer: Das Prinzip geht auf Montesquieu (1748) zurück (aufklaerung-vernunft-und-freiheit).
Im Detail
- Legislative: Bundestag (und Bundesrat) beschließt Gesetze.
- Exekutive: Bundesregierung und Verwaltung führen sie aus.
- Judikative: Unabhängige Gerichte, an der Spitze das Bundesverfassungsgericht.
- Kontrolle: Gerichte prüfen Gesetze und Verwaltung; das Parlament kontrolliert die Regierung.
- Verflechtung: In Deutschland sind Regierung und Parlamentsmehrheit eng verbunden.
- Unabhängigkeit: Richter sind nur dem Gesetz unterworfen.
- Vierte Gewalt: Medien als kritische Öffentlichkeit (pressefreiheit-und-meinungsfreiheit).
- Schutz: Verhindert Machtmissbrauch (demokratie-grundlagen).