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Gewaltenteilung: Legislative, Exekutive, Judikative

Kurz: Die Gewaltenteilung verteilt die Macht im Staat auf drei Bereiche: Gesetzgebung (Legislative), Ausführung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative). So kontrollieren sie sich gegenseitig.

Genauer: Das Prinzip geht auf Montesquieu (1748) zurück (aufklaerung-vernunft-und-freiheit).

Im Detail

  • Legislative: Bundestag (und Bundesrat) beschließt Gesetze.
  • Exekutive: Bundesregierung und Verwaltung führen sie aus.
  • Judikative: Unabhängige Gerichte, an der Spitze das Bundesverfassungsgericht.
  • Kontrolle: Gerichte prüfen Gesetze und Verwaltung; das Parlament kontrolliert die Regierung.
  • Verflechtung: In Deutschland sind Regierung und Parlamentsmehrheit eng verbunden.
  • Unabhängigkeit: Richter sind nur dem Gesetz unterworfen.
  • Vierte Gewalt: Medien als kritische Öffentlichkeit (pressefreiheit-und-meinungsfreiheit).
  • Schutz: Verhindert Machtmissbrauch (demokratie-grundlagen).