Pressefreiheit und Meinungsfreiheit
Kurz: Die Meinungsfreiheit erlaubt jedem, seine Meinung frei zu äußern, die Pressefreiheit schützt unabhängige Berichterstattung. Beide sind Grundpfeiler der Demokratie, haben aber Grenzen.
Genauer: Artikel 5 Grundgesetz schützt Meinungs-, Informations-, Presse- und Rundfunkfreiheit; Zensur findet nicht statt.
Im Detail
- Meinungsfreiheit: Gilt auch für unbequeme oder kritische Äußerungen.
- Grenzen: Beleidigung, Verleumdung, Volksverhetzung und Aufrufe zu Gewalt sind nicht geschützt.
- Pressefreiheit: Journalisten dürfen recherchieren und Quellen schützen.
- Medienvielfalt: Verhindert Machtkonzentration; öffentlich-rechtlicher Rundfunk bietet Grundversorgung.
- Fake News: Falschmeldungen gefährden die Debatte (medienkompetenz-und-fake-news-quellen-prüfen).
- Digitale Plattformen: Moderation und Löschung von Inhalten sind umstritten (filterblase-und-algorithmen).
- Weltweit: In vielen Ländern werden Journalisten bedroht oder inhaftiert.
- Als Bürger: Respektvoll diskutieren, Quellen prüfen (netiquette-online-kommunikation).