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Das Bundesverfassungsgericht: Aufgaben und Verfahren

Kurz: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht darüber, dass das Grundgesetz eingehalten wird. Es kann Gesetze für verfassungswidrig erklären und schützt die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger.

Genauer: Das Gericht ist zugleich Gericht und Verfassungsorgan. Es wird nur auf Antrag tätig und entscheidet ausschließlich über verfassungsrechtliche Fragen, nicht über gewöhnliche Rechtsstreitigkeiten.

Im Detail

  • Aufbau: Das Gericht besteht aus zwei Senaten mit je acht Richterinnen und Richtern. Viele Verfahren werden zunächst von kleineren Kammern mit drei Mitgliedern bearbeitet.
  • Wahl der Richter: Die Hälfte der Mitglieder wählt der Bundestag, die andere Hälfte der Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit. So sollen breit akzeptierte Persönlichkeiten gewählt werden.
  • Amtszeit: Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre, endet spätestens mit Erreichen einer gesetzlichen Altersgrenze, und eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Das soll die Unabhängigkeit stärken.
  • Verfassungsbeschwerde: Jede Person kann sich an das Gericht wenden, wenn sie meint, durch die öffentliche Gewalt in ihren Grundrechten verletzt zu sein. In der Regel muss vorher der normale Rechtsweg ausgeschöpft sein.
  • Normenkontrolle: Das Gericht prüft, ob Gesetze mit dem Grundgesetz vereinbar sind, etwa auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Teils des Bundestages, oder wenn ein anderes Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig hält.
  • Organstreit und Bund-Länder-Streit: Es entscheidet Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen über ihre Rechte und Pflichten sowie Konflikte zwischen Bund und Ländern.
  • Weitere Zuständigkeiten: Dazu gehören unter anderem Wahlprüfungsbeschwerden und Verfahren über das Verbot politischer Parteien, über das nur dieses Gericht entscheiden darf.
  • Wirkung der Urteile: Die Entscheidungen binden alle staatlichen Stellen; manche haben sogar Gesetzeskraft. Das Gericht kann dem Gesetzgeber auch Fristen setzen, um eine Regelung zu ändern.
  • Zusammenhang: Als Teil der rechtsprechenden Gewalt sichert das Gericht die Grundrechte und die Gewaltenteilung (grundgesetz-und-grundrechte, gewaltenteilung-legislative-exekutive-judikative).