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Der Bundestag: Aufgaben und Arbeitsweise

Kurz: Der Deutsche Bundestag ist das vom Volk gewählte Parlament der Bundesrepublik. Er beschließt Bundesgesetze, wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler und kontrolliert die Bundesregierung.

Genauer: Der Bundestag wird in der Regel alle vier Jahre gewählt und tagt im Reichstagsgebäude in Berlin. Er ist das einzige Verfassungsorgan auf Bundesebene, das direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird.

Im Detail

  • Gesetzgebung: Bundesgesetze werden im Bundestag in mehreren Lesungen beraten und beschlossen; je nach Gesetz wirkt der Bundesrat mit.
  • Kanzlerwahl: Der Bundestag wählt auf Vorschlag des Bundespräsidenten die Regierungschefin oder den Regierungschef und kann sie oder ihn nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum ablösen, also durch die Wahl einer Nachfolge.
  • Haushaltsrecht: Über den Bundeshaushalt, also die Einnahmen und Ausgaben des Bundes, entscheidet der Bundestag per Gesetz.
  • Kontrolle der Regierung: Mit Anfragen, Regierungsbefragungen und Untersuchungsausschüssen prüfen die Abgeordneten das Handeln der Regierung; dabei spielt die Opposition eine besondere Rolle.
  • Abgeordnete: Sie sind laut Grundgesetz Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (freies Mandat).
  • Fraktionen: Abgeordnete derselben Partei schließen sich meist zu Fraktionen zusammen, die die Arbeit im Parlament organisieren und Redezeiten sowie Ausschusssitze erhalten.
  • Ausschüsse: Die eigentliche Detailarbeit an Gesetzentwürfen findet in Fachausschüssen statt, die auch Sachverständige anhören können.
  • Präsidium: Die Bundestagspräsidentin oder der Bundestagspräsident leitet die Sitzungen und vertritt das Parlament; das Amt gilt protokollarisch als zweithöchstes im Staat.
  • Zusammenhang: Der Bundestag ist Teil der Gesetzgebung im System der Gewaltenteilung und wird über das Wahlsystem zusammengesetzt (gewaltenteilung-legislative-exekutive-judikative, wahlen-und-wahlsystem-in-deutschland).