EMZETT.
Login

Das Grundgesetz und die Grundrechte

Kurz: Das Grundgesetz (GG) ist seit 1949 die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Die ersten 19 Artikel enthalten die Grundrechte, die jeden Menschen vor staatlichem Eingriff schützen.

Genauer: Artikel 1 lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Im Detail

  • Menschenwürde (Art. 1): Oberster Wert, nicht abwägbar und nicht änderbar.
  • Freiheitsrechte: Persönliche Freiheit, Glaubens-, Meinungs-, Presse-, Versammlungsfreiheit.
  • Gleichheit (Art. 3): Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Diskriminierungsverbot.
  • Eigentum, Ehe und Familie: Besonders geschützt.
  • Ewigkeitsklausel: Grundprinzipien wie Demokratie und Menschenwürde sind unveränderbar.
  • Verfassungsbeschwerde: Bürger können beim Bundesverfassungsgericht Grundrechtsverletzungen rügen.
  • Entstehung: Antwort auf die NS-Diktatur (zweiter-weltkrieg-und-nationalsozialismus).
  • Grenzen: Grundrechte gelten nicht schrankenlos (gewaltenteilung-legislative-exekutive-judikative).