Das Grundgesetz und die Grundrechte
Kurz: Das Grundgesetz (GG) ist seit 1949 die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Die ersten 19 Artikel enthalten die Grundrechte, die jeden Menschen vor staatlichem Eingriff schützen.
Genauer: Artikel 1 lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Im Detail
- Menschenwürde (Art. 1): Oberster Wert, nicht abwägbar und nicht änderbar.
- Freiheitsrechte: Persönliche Freiheit, Glaubens-, Meinungs-, Presse-, Versammlungsfreiheit.
- Gleichheit (Art. 3): Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Diskriminierungsverbot.
- Eigentum, Ehe und Familie: Besonders geschützt.
- Ewigkeitsklausel: Grundprinzipien wie Demokratie und Menschenwürde sind unveränderbar.
- Verfassungsbeschwerde: Bürger können beim Bundesverfassungsgericht Grundrechtsverletzungen rügen.
- Entstehung: Antwort auf die NS-Diktatur (zweiter-weltkrieg-und-nationalsozialismus).
- Grenzen: Grundrechte gelten nicht schrankenlos (gewaltenteilung-legislative-exekutive-judikative).