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Arbeitsvertrag: Grundlagen und Pflichtangaben

Kurz: Ein Arbeitsvertrag regelt die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zwar ist er grundsätzlich auch mündlich gültig, in der Praxis empfiehlt sich aber immer die Schriftform.

Genauer: Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich festzuhalten.

Im Detail

Keine Rechtsberatung.

  • Pflichtangaben: Dazu zählen unter anderem Beginn, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitszeit, Vergütung und Kündigungsfristen.
  • Probezeit: Meist bis zu sechs Monate, während der kürzere Kündigungsfristen gelten und der allgemeine Kündigungsschutz noch nicht greift.
  • Befristung: Ein befristeter Vertrag muss die Befristung schriftlich festhalten, sonst gilt er automatisch als unbefristet.
  • Nebenabsprachen: Mündliche Zusatzvereinbarungen neben dem schriftlichen Vertrag können im Streitfall schwer nachweisbar sein.
  • Vertragsänderungen: Änderungen wesentlicher Bedingungen bedürfen in der Regel der Zustimmung beider Vertragsparteien.
  • Unwirksame Klauseln: Bestimmte Klauseln, etwa unangemessen lange Kündigungsfristen zulasten des Arbeitnehmers, können unwirksam sein.
  • Aufbewahrung: Eine Kopie des unterschriebenen Vertrags sollte sicher aufbewahrt werden, idealerweise auch digital (aufhebungsvertrag-grundlagen, kuendigungsschutz-grundlagen).