Arbeitsvertrag: Grundlagen und Pflichtangaben
Kurz: Ein Arbeitsvertrag regelt die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zwar ist er grundsätzlich auch mündlich gültig, in der Praxis empfiehlt sich aber immer die Schriftform.
Genauer: Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich festzuhalten.
Im Detail
Keine Rechtsberatung.
- Pflichtangaben: Dazu zählen unter anderem Beginn, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitszeit, Vergütung und Kündigungsfristen.
- Probezeit: Meist bis zu sechs Monate, während der kürzere Kündigungsfristen gelten und der allgemeine Kündigungsschutz noch nicht greift.
- Befristung: Ein befristeter Vertrag muss die Befristung schriftlich festhalten, sonst gilt er automatisch als unbefristet.
- Nebenabsprachen: Mündliche Zusatzvereinbarungen neben dem schriftlichen Vertrag können im Streitfall schwer nachweisbar sein.
- Vertragsänderungen: Änderungen wesentlicher Bedingungen bedürfen in der Regel der Zustimmung beider Vertragsparteien.
- Unwirksame Klauseln: Bestimmte Klauseln, etwa unangemessen lange Kündigungsfristen zulasten des Arbeitnehmers, können unwirksam sein.
- Aufbewahrung: Eine Kopie des unterschriebenen Vertrags sollte sicher aufbewahrt werden, idealerweise auch digital (aufhebungsvertrag-grundlagen, kuendigungsschutz-grundlagen).