Balkonkraftwerk: Solarstrom für Mieter und Eigentümer
Kurz: Ein Balkonkraftwerk (Steckersolargerät) ist eine kleine Solaranlage mit ein bis vier Modulen und einem Mikro-Wechselrichter, die man selbst aufstellt und in eine Steckdose einspeist. Der Strom deckt zuerst den Verbrauch im eigenen Haushalt.
Genauer: Seit dem Solarpaket I (2024) dürfen Geräte mit bis zu 800 Voltampere Wechselrichterleistung betrieben werden, bei bis zu 2000 Watt Modulleistung. Die Anmeldung ist vereinfacht.
Im Detail
- Aufbau: Solarmodule, Mikro-Wechselrichter (wandelt Gleich- in Wechselstrom um), Anschlusskabel. Optional ein Speicher.
- Ertrag: Je nach Ausrichtung, Verschattung und Standort grob 400 bis 800 kWh im Jahr bei zwei Modulen. Süden, 30 bis 40° Neigung und keine Schatten sind ideal, Ost-West funktioniert ebenfalls gut.
- Wirtschaftlichkeit: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart den Strompreis. Überschuss ohne Zähler fließt ins Netz, ohne meist vergütet zu werden. Amortisation oft nach einigen Jahren. Grundlast (Kühlschrank, Router, Standby) am besten tagsüber nutzen.
- Anmelden: Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Eine Meldung beim Netzbetreiber ist nach den neuen Regeln nicht mehr nötig, kann aber je nach Region und Tarif noch Fragen aufwerfen.
- Zähler: Alte Zähler mit Rücklaufsperre sind Pflicht. Ein rückwärtslaufender Zähler wird für eine Übergangszeit geduldet, bis der Netzbetreiber tauscht.
- Stecker: Ein Schuko-Stecker wird inzwischen toleriert. Sicherer ist eine Einspeisesteckdose nach Normvorgaben. Gerät mit Zertifikat (VDE-Norm) kaufen.
- Mieter und WEG: Das Recht auf Zustimmung zu Balkonkraftwerken wurde gestärkt. Befestigung (Absturzsicherung, Wind) bleibt Sache des Aufstellenden. Vermieter oder Eigentümergemeinschaft vorab informieren.
- Steuer: Für kleine Anlagen entfällt die Umsatzsteuer auf den Kauf, Einnahmen sind einkommensteuerfrei. Regeln können sich ändern, aktuelle Hinweise prüfen.
Siehe auch: Photovoltaik-Grundlagen, Kilowattstunde