Mieterstrom: Grundlagen
Kurz: Mieterstrom bezeichnet ein Modell, bei dem Strom aus einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses direkt an die Mieter des Gebäudes geliefert wird. So können auch Mieter ohne eigenes Dach von günstigem Solarstrom profitieren.
Genauer: Der Strom muss dabei nicht durch das öffentliche Netz fließen, was Netzentgelte spart und den Preis für Mieter senken kann.
Im Detail
- Lieferbeziehung: Der Vermieter oder ein Energiedienstleister liefert den vor Ort erzeugten Solarstrom direkt an die Mieter, die diesen zusätzlich zum Netzstrom beziehen können.
- Preisvorteil: Mieterstromverträge müssen gesetzlich mindestens 10 Prozent günstiger sein als der jeweilige Grundversorgertarif am Standort.
- Freiwilligkeit: Mieter sind grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Mieterstromvertrag abzuschließen, und können weiterhin ihren eigenen Stromanbieter wählen.
- Ergänzung durch Netzstrom: Reicht der erzeugte Solarstrom nicht aus, etwa nachts oder im Winter, wird automatisch zusätzlicher Netzstrom bezogen.
- Förderung: Der Mieterstromzuschlag unterstützt Betreiber von Mieterstromanlagen finanziell, um das Modell wirtschaftlich attraktiver zu machen.
- Vertragsgestaltung: Mieterstromverträge sind unabhängig vom Mietvertrag und können separat gekündigt werden, ohne die Wohnung aufgeben zu müssen.
- Klimavorteil: Mieterstrom erschließt das Potenzial von Solarenergie auch für Mehrfamilienhäuser und Mieter, die sonst keinen Zugang zu eigener Solarstromerzeugung hätten (photovoltaik-grundlagen, balkonkraftwerk).