Verträge und AGB für kleine Gründer
Kurz: Wer etwas verkauft, schließt Verträge, oft ohne es zu merken. Klare Bedingungen vermeiden Streit. Bei Verkäufen an Privatpersonen im Netz gelten dazu feste gesetzliche Pflichten.
Wann entsteht ein Vertrag?
Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Im Online-Shop ist die Produktseite meist nur eine Einladung; das Angebot macht der Kunde mit dem Klick auf „Kaufen“, du nimmst es an, zum Beispiel durch eine Bestätigung oder den Versand. Eine mündliche Absprache gilt auch, ist aber schwer zu beweisen. Schriftlich festhalten lohnt sich.
Was in einen Auftrag gehört
- Wer macht was (Leistung genau beschreiben, mit Abnahmekriterien).
- Preis und Zahlungsziel.
- Zeitplan und was passiert bei Verzögerung.
- Änderungswünsche: wie viele Korrekturschleifen sind enthalten?
- Rechte: wer bekommt welche Nutzungsrechte am Ergebnis (Urheberrecht und Lizenzen bei eigenen Projekten)?
- Haftung und Gewährleistung, soweit gesetzlich beschränkbar.
- Kündigung/Rücktritt.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Regeln für viele Verträge. Sie müssen vor Vertragsschluss zugänglich sein und dürfen Kunden nicht unangemessen benachteiligen (§§ 305 ff. BGB). Unwirksame Klauseln fallen weg. Kopieren fremder AGB ist riskant (Urheberrecht und passen oft nicht). Für einfache Fälle genügen oft wenige klare Sätze im Angebot.
Pflichten im Online-Handel an Verbraucher
- Impressum und Anbieterkennzeichnung.
- Preisangaben (Endpreise, Versandkosten).
- Widerrufsbelehrung: 14 Tage Widerrufsrecht bei Fernabsatz, mit Ausnahmen für bestimmte digitale Inhalte, siehe Widerruf und Kündigung bei digitalen Abos.
- Datenschutzerklärung (Auftragsverarbeitung (AVV)).
- „Button-Lösung“: Der Bestellknopf muss klar zur Zahlungspflicht beschriften („zahlungspflichtig bestellen“).
Minderjährige
Minderjährige als Anbieter brauchen für ein Gewerbe die Zustimmung der Eltern und des Familiengerichts. Minderjährige als Kunden schließen Verträge nur eingeschränkt wirksam ab (Taschengeldparagraph, § 110 BGB).
Das ist ein Überblick, keine Rechtsberatung. Bei größeren Aufträgen eine Rechtsberatung oder Verbraucherzentrale/IHK-Beratung nutzen.
Siehe auch: Rechnungen schreiben: Pflichtangaben und Vorlage