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Urheberrecht und Lizenzen bei eigenen Projekten

Kurz: Was du selbst schreibst, zeichnest oder komponierst, gehört dir automatisch: Das Urheberrecht entsteht mit der Schöpfung, ohne Anmeldung. Ohne Lizenz darf es aber niemand sonst nutzen, deshalb gehört zu jedem Projekt, das andere nutzen sollen, eine klare Lizenz.

Was automatisch gilt

  • Das Urheberrecht liegt beim Urheber, also bei der Person, die es schöpferisch geschaffen hat. In Deutschland ist es nicht übertragbar, aber man kann Nutzungsrechte einräumen.
  • Es gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
  • Schutz setzt eine eigene geistige Schöpfung voraus. Ideen, Konzepte und Funktionsweisen sind nicht geschützt, der konkrete Quellcode, Text oder das Bild schon.

Eigene Software veröffentlichen

  1. Lizenz wählen (Open-Source-Lizenzen: GPL, MIT und Apache): MIT/Apache für „macht damit, was ihr wollt“, GPL wenn Verbesserungen frei bleiben sollen.
  2. Datei LICENSE ins Repository, Hinweis in der README (README-Datei).
  3. Fremden Code nur mit passender Lizenz nutzen und den Urheberhinweis behalten.
  4. Mitwirkende: Wer Beiträge annimmt, sollte klären, dass sie unter derselben Lizenz stehen.

Auftragsarbeit und Arbeitgeber

  • Bei Auftragsarbeit regelt der Vertrag, welche Rechte der Kunde bekommt. Ohne Vertrag wird nur der Zweck übertragen, der aus dem Auftrag erkennbar ist. Besser schriftlich festlegen.
  • Bei Arbeitnehmern stehen die Rechte an Software, die in der Arbeit entsteht, in der Regel dem Arbeitgeber zu (§ 69b UrhG). Azubis und Praktikanten: Verträge lesen, bevor man Privates mit Firmenmaterial mischt.

Bilder, Musik, Schriften

Nur mit Erlaubnis oder freier Lizenz nutzen (zum Beispiel Creative Commons mit Namensnennung). „Gefunden bei Google“ heißt nicht frei. Siehe auch die Seite „Lizenzen und Quellen“ dieser Website.

KI-Inhalte

Rein maschinell erzeugte Werke sind nach vorherrschender Meinung in Deutschland nicht urheberrechtlich geschützt, weil die menschliche Schöpfung fehlt; Details sind im Fluss, siehe Trainingsdaten, Urheberrecht und Datenschutz bei KI.

Keine Rechtsberatung.

Siehe auch: Verträge und AGB für kleine Gründer