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Crowdfunding und Spenden: rechtliche Grundlagen

Kurz: Geld von vielen Unterstützern einzusammeln ist möglich, aber rechtlich nicht einheitlich. Entscheidend ist, was die Unterstützer bekommen und wer du bist (Privatperson, Gewerbe, gemeinnütziger Verein).

Arten

  1. Belohnungsbasiert (Reward): Unterstützer bekommen eine Gegenleistung (Produkt, Zugang). Rechtlich ist das meist ein Kauf oder Vorverkauf: Gewerbe, Verbraucherrecht, Rechnungen, Umsatz zählt als Einnahme.
  2. Spende: keine Gegenleistung. Eine echte Spende setzt im steuerlichen Sinn einen gemeinnützigen Empfänger voraus; nur dann gibt es eine Spendenquittung.
  3. Schenkung an Privatpersonen: möglich, aber nicht mit Spendenquittung, und bei größeren Beträgen Schenkungsteuer-Regeln.
  4. Beteiligung/Darlehen (Crowdinvesting): stark reguliert (Wertpapier-/Vermögensanlagerecht). Für Einsteiger meist nicht geeignet.

Steuern

  • Einnahmen aus Reward-Kampagnen sind Betriebseinnahmen und gehören in die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), die Kosten (Plattformgebühren, Versand) sind Ausgaben.
  • Auch „Unterstützungen“ für ein Hobbyprojekt werden steuerlich geprüft, wenn es regelmäßig zu Gewinn führt (Gewinnerzielungsabsicht).
  • Bei Spenden an einen Verein gilt dessen Gemeinnützigkeit; als Privatperson darfst du keine Spendenquittungen ausstellen.

Plattformregeln

Plattformen wie Steady, Patreon, Ko-fi oder Kickstarter haben Gebühren und eigene Regeln. Auszahlungen setzen oft Volljährigkeit oder einen gesetzlichen Vertreter voraus (Zahlungsdienste für Minderjährige: Stripe, PayPal und Co.).

Pflichten

Ehrlich und klar sagen, wofür das Geld ist und was passiert, wenn das Ziel nicht erreicht wird. Versprechen einhalten; Verbraucher haben auch bei Vorbestellungen Rechte (Widerruf, siehe Widerruf und Kündigung bei digitalen Abos). Verträge mit Minderjährigen als Anbieter: Verträge und AGB für kleine Gründer.

Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Siehe auch: Marketing für Einsteiger: Kunden finden